Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 18.05.1994

Rechtsprechung
   BVerwG, 18.03.1994 - 11 B 76.93   

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https://dejure.org/1994,3766
BVerwG, 18.03.1994 - 11 B 76.93 (https://dejure.org/1994,3766)
BVerwG, Entscheidung vom 18.03.1994 - 11 B 76.93 (https://dejure.org/1994,3766)
BVerwG, Entscheidung vom 18. März 1994 - 11 B 76.93 (https://dejure.org/1994,3766)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Löschung der Eintragung einer Fahrerlaubnisentziehung in einer Führerscheinkartei - Umfang des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2499
  • NVwZ 1994, 1101 (Ls.)
  • NZV 1994, 412
  • DÖV 1994, 659
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1994 - 11 B 76.93
    Soweit die Beschwerde hingegen auf das bundesverfassungsrechtlich in Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistete Recht auf informationelle Selbstbestimmung abhebt, bedarf es keiner Zulassung der Revision, denn die aufgeworfene Frage läßt sich - soweit sie rechtsgrundsätzliche Bedeutung hat - aufgrund der im Anschluß an das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 65, 1) ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinreichend klar beantworten.

    Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist aber nicht schrankenlos gewährleistet; der einzelne muß vielmehr Einschränkungen dieses Rechts im überwiegenden Allgemeininteresse hinnehmen (BVerfGE 65, 1 ; BVerwGE a.a.O., S. 379).

  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 42.83

    Verfassungsunmittelbarer Auskunftsanspruch - Pesonenbezogene Daten -

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1994 - 11 B 76.93
    Danach umfaßt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung den Schutz gegen die unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe persönlicher Daten und setzt bereits bei einer durch die Behörde selbst ohne Wissen oder Zutun des einzelnen erfolgten Erhebung und Speicherung von Daten ein (vgl. Urteil vom 20. Februar 1990 - BVerwG 1 C 42.85 - BVerwGE 84, 375 ).
  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 30.86

    Polizeirecht - Erkennungsdienstliche Unterlagen - Personenbezogene Hinweise -

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1994 - 11 B 76.93
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist insoweit ferner geklärt, daß aus bundes(verfassungs)rechtlicher Sicht bei einem Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in dem Sinne zu beachten ist, daß jede Beschränkung des Grundrechts zum Schutz eines verfassungsrechtlich legitimierten Rechtsgutes in einem angemessenen Verhältnis zu dem Gewicht und der Bedeutung des Grundrechts stehen muß (vgl. BVerwGE a.a.O., S. 381; Urteil vom 20. Februar 1990 - BVerwG 1 C 30.86 - Buchholz 402.41 Nr. 47 S. 29).
  • BVerwG, 12.11.1992 - 1 B 164.92
    Auszug aus BVerwG, 18.03.1994 - 11 B 76.93
    Danach kann, wie das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat, eine weitere Speicherung unzulässig sein, wenn nichts dafür spricht, daß die Eintragung in Zukunft noch praktische Bedeutung hat, und deshalb ausgeschlossen werden kann, daß die vorhandenen Daten die Arbeit der zuständigen Behörde noch fördern können (vgl. zuletzt Beschluß vom 12. November 1992 - BVerwG 1 B 164.92 - Buchholz 402.41 Nr. 56 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 13.02.1986 - 1 C 42.85

    Zulässigkeit einer Revision bei fehlender fristgemäßer Begründung

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1994 - 11 B 76.93
    Danach umfaßt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung den Schutz gegen die unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe persönlicher Daten und setzt bereits bei einer durch die Behörde selbst ohne Wissen oder Zutun des einzelnen erfolgten Erhebung und Speicherung von Daten ein (vgl. Urteil vom 20. Februar 1990 - BVerwG 1 C 42.85 - BVerwGE 84, 375 ).
  • OLG Hamm, 26.02.2021 - 1 VAs 77/20
    Unter Berücksichtigung der neuen Rechtslage ist die Prüfung, ob die Kenntnis der Daten i.S.d. §§ 75 Abs. 2, 58 Abs. 2 BDSG bzw. die weitere Datenspeicherung für die Aufgabenerfüllung des Verantwortlichen (noch) erforderlich ist, zunächst danach auszurichten, (1) ob die Aufgabe der speichernden Behörde, zu deren Erfüllung die Daten gespeichert sind, endgültig erledigt ist, oder (2) ob es Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Daten in Zukunft noch praktische Bedeutung haben werden und deshalb nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie die Arbeit der zuständigen Behörde noch fördern können (vgl. VG München, Urteil vom 18. Februar 2020 zu M 7 K 18.4570, zitiert nach juris Rn. 28, zu dem insoweit identischen Löschungsanspruch gemäß §§ 77 Abs. 6 S. 1 BKAG i.V.m. §§ 75 Abs. 2, 58 Abs. 2 BDSG; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 18. März 1994 zu 11 B 76/93, NJW 1994, 2499, zum Eintrag in die Führerscheinkartei).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.2014 - 1 S 1352/13

    Anspruch auf Löschung von kopierten Daten aus dienstlicher Kennung;

    Dem entspricht es, wenn in der rechtswissenschaftlichen Literatur zu den insoweit gleich lautenden Normen der § 20 Abs. 2 Nr. 2 BDSG, § 35 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 BDSG, § 84 Abs. 2 Satz 2 SGB X die Erforderlichkeit verneint wird, wenn die Daten keine praktische Bedeutung mehr haben und deshalb ausgeschlossen werden könne, dass sie die Arbeit der zuständigen Behörde noch fördern könnten (vgl. Mallmann, in: Simitis, BDSG, 8. Aufl., § 20 Rn. 42; Mester, in: Taeger/Gabel, BDSG, 2. Aufl., § 20 Rn. 18; Gola/Schomerus, BDSG, 11. Aufl., § 20 Rn. 11; Brink, in: Wolff/Brink, Datenschutzrecht in Bund und Ländern, 2013, § 35 Rn. 39; Bieresborn, in: von Wulffen/Schütze, SGB X, 8. Aufl., § 84 Rn. 7; ähnlich Wedde, in: Roßnagel, Handbuch Datenschutzrecht, 2003, Kap. 4.4. Rn. 64, und ders., in: Däubler/Klebe/Wedde/Weichert, BDSG, 4. Aufl., § 20 Rn. 12, auf die "Aufgabe" abstellend, zu deren Erfüllung die Daten gespeichert wurden; unklar Worms, in: Wolff/Brink, a.a.O., § 20 BDSG Rn. 39; ähnlich auch BVerwG, Beschl. v. 12.11.1992 - 1 B 164.92 - juris Rn. 3 m.w.N., zur Speicherung von Daten aus strafrechtlichen Ermittlungsverfahren nach dem bad.-württ. Polizeigesetz; Beschl. v. 18.03.1994 - 11 B 76.93 - NJW 1994, 2499, zum Eintrag in der Führerscheinkartei).
  • OLG Hamm, 26.02.2021 - 1 VAs 74/20

    Schriftformerfordernis; Datenspeicherung; Erforderlichkeit; Löschungsanspruch;

    Unter Berücksichtigung der neuen Rechtslage ist die Prüfung, ob die Kenntnis der Daten i.S.d. §§ 75 Abs. 2, 58 Abs. 2 BDSG bzw. die weitere Datenspeicherung für die Aufgabenerfüllung des Verantwortlichen (noch) erforderlich ist, zunächst danach auszurichten, (1) ob die Aufgabe der speichernden Behörde, zu deren Erfüllung die Daten gespeichert sind, endgültig erledigt ist, oder (2) ob es Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Daten in Zukunft noch praktische Bedeutung haben werden und deshalb nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie die Arbeit der zuständigen Behörde noch fördern können (vgl. VG München, Urteil vom 18. Februar 2020 zu M 7 K 18.4570, zitiert nach juris Rn. 28, zu dem insoweit identischen Löschungsanspruch gemäß §§ 77 Abs. 6 S. 1 BKAG i.V.m. §§ 75 Abs. 2, 58 Abs. 2 BDSG; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 18. März 1994 zu 11 B 76/93, NJW 1994, 2499, zum Eintrag in die Führerscheinkartei).
  • VG Darmstadt, 21.10.1994 - 5 G 33408/94

    Anforderungen an die Feststellung der Asylberechtigung und der

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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.05.1994 - 11 C 49.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2632
BVerwG, 18.05.1994 - 11 C 49.92 (https://dejure.org/1994,2632)
BVerwG, Entscheidung vom 18.05.1994 - 11 C 49.92 (https://dejure.org/1994,2632)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Mai 1994 - 11 C 49.92 (https://dejure.org/1994,2632)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Fahrerlaubnis - Entziehung - Nachschulung - Neue Fahrerlaubnis

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVG § 2 a Abs. 3; StVG § 2 b; StVZO § 12
    Nichterfüllung der Nachschulungsanordnung bei Fahrerlaubnis auf Probe L

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 96, 59
  • NJW 1995, 69
  • NVwZ 1995, 165 (Ls.)
  • NZV 1994, 412
  • VersR 1995, 429
  • DVBl 1994, 1196
  • DÖV 1994, 1051
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 18.05.1994 - 11 C 51.92

    Vorbeifahren - Überholverbot - Unklare Verkehrslage - Überholen

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1994 - 11 C 49.92
    Wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 2 a Abs. 2 StVG erfüllt sind und der Fahranfänger nach bestimmten Verkehrszuwiderhandlungen einer vollziehbaren Nachschulungsanordnung nicht nachgekommen ist, wird von Gesetzes wegen angenommen, daß das - durch statistische Erhebungen bewiesene - erhöhte Gefährdungsrisiko durch Fahranfänger für andere Verkehrsteilnehmer fortbesteht (vgl. Amtliche Begründung zu § 2 a StVG, BT-Drs. 10/4490, S. 13 ff.; Urteil des erkennenden Senats vom heutigen Tage im Verfahren BVerwG 11 C 51.92).
  • BVerwG, 17.12.1976 - VII C 28.74

    Anlaufhemmung

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1994 - 11 C 49.92
    Damit erlischt - ebenso wie bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 4 StVG - die Befugnis zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr insgesamt (vgl. BVerwGE 13, 288 und 51, 359 ).
  • BGH, 17.02.1983 - 4 StR 716/82

    Trunkenheit im Verkehr als Dauerstraftat - Aufspaltung einer Trunkenheit im

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1994 - 11 C 49.92
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bezieht sich auch die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB auf alle Klassen (vgl. Urteil vom 17. Februar 1983 - 4 StR 716/82 - VRS 65, 131 ; Mühlhaus/Janiszewski, StVO, 13. Aufl., 1993, § 69 StGB Rn. 16).
  • BVerwG, 12.01.1962 - VII C 12.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1994 - 11 C 49.92
    Damit erlischt - ebenso wie bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 4 StVG - die Befugnis zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr insgesamt (vgl. BVerwGE 13, 288 und 51, 359 ).
  • BVerwG, 25.01.1995 - 11 C 27.93
    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Mai 1994 - BVerwG 11 C 49.92 - <NZV 1994, 412 = DVBl 1994, 1196 = VD 1994, 279> sei nicht auf den vorliegenden Fall anwendbar, da der Kläger zum Zeitpunkt der Nachschulungsanordnung nicht mehr Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe gewesen sei.

    Wie der erkennende Senat schon im Urteil vom 18. Mai 1994 (a.a.O.) ausgeführt hat, decken sich die Anforderungen der Fahrerlaubnisprüfung nicht mit den Inhalten, die dem auffällig gewordenen Fahranfänger in der Nachschulung gemäß § 2 b StVG, § 12 f StVZO vermittelt werden.

  • BVerwG, 14.12.1994 - 11 B 195.94

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf den Zulassungsgrund der

    Aus dem Urteil vom 12. Januar 1962 (a.a.O.) ergibt sich zwar, daß eine Fahrerlaubnis nach § 4 Abs. 1 StVG in der Regel nicht lediglich teilweise entzogen werden kann, wenn die mangelnde Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen auf charakterlichen Mängeln beruht (vgl. auch Urteil vom 18. Mai 1994 - BVerwG 11 C 49.92 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen).
  • OVG Niedersachsen, 17.11.1994 - 12 L 5653/94

    Wiederholung Befähigungsprüfung bei Probeführerschein;; Anordnung;

    Ebenso wie einem Fahranfänger bei Nichterfüllung einer Anordnung nach § 2 a Abs. 2 StVG mangels Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen die Fahrerlaubnis aller ihm erteilten Klassen nach § 2 a Abs. 3 StVG entzogen werden muß (BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1994 - BVerwG 11 C 49.92 -, DVBl. 1994, 1196), ist es nicht gerechtfertigt, die Anordnung gemäß § 2 a Abs. 2 StVG nur auf die Fahrerlaubnisklasse zu begrenzen, in der der vom Fahranfänger begangene Verkehrsverstoß, der die Anordnung nach § 2 a Abs. 2 StVG ausgelöst hat, begangen worden ist.
  • VG Braunschweig, 31.05.2001 - 6 A 497/00

    Auspuff; Betriebserlaubnis; Fahranfänger; Fahrerlaubnis; Nachschulungskurs

    Das Bestehen der dafür erforderlichen Prüfungen ersetzt nicht die Teilnahme an einem Nachschulungskurs (vgl. dazu: BVerwG, Urt. v. 18.05.1994 - 11 C 49.92 -, NZV 1994, 12 f.).
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